Rechtsprechung
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.1996 - VerfGH 30/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 1995
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Grundsatzes der allgemeinen Wahl bei einer Landtagswahl; Kausale Verknüpfung zwischen Wahlrechtsverstoß und Wahlergebnis ; Ausschluss nichtseßhafter Wähler durch das Landeswahlgesetz
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundsatzes der allgemeinen Wahl bei einer Landtagswahl; Kausale Verknüpfung zwischen Wahlrechtsverstoß und Wahlergebnis ; Ausschluss nichtseßhafter Wähler durch das Landeswahlgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 679
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
Kandidatenaufstellung
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.1996 - VerfGH 30/95
Vielmehr führt nur derjenige Mangel zur Ungültigkeit der Wahl, der nach den Umständen des Einzelfalles nicht nur eine theoretische, sondern eine nach der Lebenserfahrung nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Verfälschung des Wählerwillens begründet (BVerfGE 89, 243, 254).
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …
(2) Entsprechend hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalenin einem landeswahlrechtlichen Verfahren zur Ermittlung der Mandatsrelevanz eines möglichen Wahlfehlers die Wahlbeteiligung einer bestimmten Personengruppe anlässlich der letzten Bundestagswahl als Vergleichsparameter herangezogen (vgl. VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Mai 1996 - VerfGH 30/95 -, S. 3 f.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2018 - VerfGH 13/17
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2017
Eine kausale Verknüpfung zwischen einem Wahlrechtsverstoß und dem Wahlergebnis liegt im Einzelfall nicht schon dann vor, wenn rein theoretisch betrachtet bei einem Unterlassen des Wahlrechtsverstoßes ein anderer Wahlausgang möglich wäre (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Mai 1996 - VerfGH 30/95 -, OVGE 45, 318 = juris, Rn. 7).Dementsprechend muss es sich bei der Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit handeln (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Mai 1996, a. a. O.;… BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243 = juris, Rn. 45, …und vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14 -, juris, Rn. 40).